Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die­se Ver­si­che­rung schützt den Eigen­tü­mer eines Grund­stü­ckes oder Hauses
vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, die auf dem eige­nen Grundstück
oder durch Objek­te auf eben die­sem ent­stan­den sind. Das bedeu­tet, dass
der Besit­zer eines Grund­stü­ckes, so gut er kann dafür Sor­ge zu tragen
hat, dass Drit­te auf dem Grund­stück kei­nen Gefah­ren aus­ge­setzt sind.
Die­se Tat­sa­che nennt sich Verkehrssicherheitspflicht.
Ver­kehrs­si­cher­heits­pflicht beschreibt, dass, so es men­schen­mach­bar ist,
alle Gefah­ren auf dem Grund­stück zu mini­mie­ren sind. Beispielsweise
fällt dar­un­ter die Streu- und Räum­pflicht, damit im Win­ter kein Passant
aus­rutscht. Stürzt ein Nut­zer des Grund­stücks über eine lockere
Geh­weg­plat­te, die nicht direkt aus­ge­tauscht wur­de, kann das Unfallopfer
den Grund­stücks­be­sit­zer des­we­gen auf Scha­dens­er­satz ver­kla­gen. Gleiches
gilt für Schä­den an Autos, die durch einen her­ab­fal­len­den Ast eines
Bau­mes, der auf dem Grund­stück steht, ver­ur­sacht wur­den. Personenschäden
durch man­geln­de Instand­hal­tung eines Gebäu­des oder durch defekte
Beleuch­tung sind eben­falls Gegen­stand einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. 

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden
Grund­stücks­be­sit­zer zu emp­feh­len. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob man
Haus­ei­gen­tü­mer, Päch­ter, Nutz­nie­ßer oder Ver­mie­ter ist. Der­je­ni­ge, der
die Ver­ant­wor­tung für das Grund­stück hat, haf­tet für Schä­den, die
Per­so­nen durch man­geln­de Ver­kehrs­si­cher­heit entstehen.
Kei­ne Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung brau­chen Eigentümer
von aus­schließ­lich selbst bewohn­ten Häu­sern. Gibt es hier Schä­den, so
sind die­se durch die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.
Extra­schutz ist in die­sem Fal­le nicht nötig. 

Was deckt eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­tet für
Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die einem Drit­ten durch
unsach­ge­mä­ßen Zustand des Grund­stü­ckes oder Hau­ses oder durch Unfälle
mit dar­auf oder dar­in befind­li­chen Objek­ten ent­ste­hen. Abge­deckt sind
dabei sowohl die direk­ten, als auch die auf den Unfall fol­gen­den Kosten.
Gemeint sind damit zum Bei­spiel Kos­ten für Folgeoperationen,
Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, Ver­dienst­aus­fall oder auch Invalidenrente.
Schä­den, die außer­halb des Grund­stü­ckes ent­ste­hen, aber durch Objekte
dar­auf ent­stan­den sind, wer­den eben­falls regu­liert, wie ein Blechschaden
durch einen her­un­ter­fal­len­den Ast eines Bau­mes auf dem Grund­stück. Die
Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch dafür zuständig,
unbe­rech­tig­te Ansprü­che abzu­weh­ren. Klagt ein Geschä­dig­ter zu Unrecht
Scha­den­er­satz ein, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Anwalts- und
Prozesskosten.
So kann es bei­spiels­wei­se sein, dass sich wäh­rend eines Sturms ein
Dach­zie­gel löst, wel­cher dann auf ein par­ken­des Auto fällt. Der Halter
des Fahr­zeugs kann nun den Haus­ei­gen­tü­mer auf Scha­den­er­satz verklagen,
da der Dach­zie­gel von sei­nem Haus stammt. Die For­de­rung wäre jedoch
unbe­rech­tigt, da im Fal­le eines Stur­mes höhe­re Gewalt gege­ben ist, wofür
der Haus­be­sit­zer nichts kann und den Scha­den ent­spre­chend nicht
bezah­len muss. Löst sich hin­ge­gen unter nor­ma­len Witterungsbedingungen
ein Dach­zie­gel und ver­ur­sacht einen Scha­den, muss der Hauseigentümer
dafür haften. 

Wor­auf ist bei Abschluss einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu beachten?

Wie bei allen Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ist auch bei der Haus- und
Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Höhe der Deckungs­sum­me einer
der wich­tigs­ten Punk­te. Da Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he kei­ne Seltenheit
sind, soll­te die Deckungs­sum­me min­des­tens fünf, wenn nicht sogar zehn
Mil­lio­nen Euro betragen.
Natür­lich ist auch der Umfang der Ver­si­che­rung enorm wichtig.
Grund­le­gend ver­si­chert sein soll­ten Schä­den, die durch Fahr­läs­sig­keit im
Bereich der Instand­hal­tung des Gebäu­des, dem Zustand der
Trep­pen­auf­gän­ge, Außen­be­rei­che und Wege, Schnee­räu­men auf dem
Bür­ger­steig, Rei­ni­gung und Beleuch­tung entstehen.
Ver­mie­ter soll­ten dar­auf ach­ten, dass All­mäh­lich­keits­schä­den mit
ver­si­chert sind. Die­se Schä­den sind nicht direkt sicht­bar und man
bemerkt sie erst spä­ter. Ein Bei­spiel für einen Allmählichkeitsschaden
ist ein Unfall bei einer Haus­sa­nie­rung. Beschä­digt man nur leicht eine
Was­ser­lei­tung, etwa durch einen Boh­rer, sickert nach und nach Was­ser ins
Mau­er­werk. Wenn man den Scha­den bemerkt, ist es meist zu spät und die
Scha­dens­be­sei­ti­gung kann rich­tig teu­er werden.
Vie­le Woh­nun­gen sind in Besitz von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
(WEG). Etwa die Hälf­te der Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bie­tet preiswerte
Spe­zi­al­ta­ri­fe für die­sen Fall an, so dass nicht jeder Eigen­tü­mer eine
eige­ne Ver­si­che­rungs­po­li­ce braucht. 

Wie fin­de ich eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

All­ge­mein ähneln sich Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung von
ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen her recht stark. Die größten
Unter­schie­de lie­gen bei den Bei­trags­hö­hen. Ein Ver­gleich mehrerer
Anbie­ter lohnt sich in jedem Fall, denn man­che Ver­si­che­rer bieten
Poli­cen mit bei­na­he glei­chen Leis­tun­gen an, deren Bei­trä­ge jedoch um ein
viel­fa­ches höher sind als Ange­bo­te der Konkurrenz.
Eben­falls sehr wich­tig ist der Leis­tungs­ver­gleich, wenn noch besondere
Objek­te auf dem Grund­stück sind, die nor­ma­ler­wei­se nicht standardmäßig
Bestand­teil einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind,
wie Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Gas­tanks. Hier gilt es zu prü­fen, ob es
güns­ti­ge Ange­bo­te gibt, die Schä­den durch der­ar­ti­ge Objek­te von Haus aus
abde­cken oder ob es güns­ti­ger ist, die Anla­gen sepa­rat zu versichern.
Eine gute Bera­tung bezüg­lich Haus- und
Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bekommt man nach Terminabsprache
gegen einen gerin­gen Betrag bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Dort kann man
sich von einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­exper­ten bera­ten lassen.
Eben­falls sehr nütz­lich ist der Rat eines unabhängigen
Ver­si­che­rungs­be­ra­ters des Bun­des­ver­bands der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter. Zwar
zahlt man dem Bera­ter ein Hono­rar, dafür bekommt man jedoch eine
aus­führ­li­che und neu­tra­le Bera­tung. Gewähr­leis­tet ist das dadurch, dass
die Bera­ter, im Ver­gleich zu Ver­si­che­rungs­ver­tre­tern, kei­ne Courtage
oder Pro­vi­si­on von der Ver­si­che­rung, mit der der Ver­trag abgeschlossen
wird, erhält. 

Links zu Hilfsangeboten

BVBB Bun­des­ver­band der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter e.V.

BdV Bund der Versicherten 

Vzbv Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V.